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   BSG, 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B   

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https://dejure.org/2021,13952
BSG, 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B (https://dejure.org/2021,13952)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B (https://dejure.org/2021,13952)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2021 - B 4 AS 374/20 B (https://dejure.org/2021,13952)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung für vormalige Wohnung - Anforderungen an die Kostensenkungsaufforderung des Grundsicherungsträgers - keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übernahme einer Nachforderung zu den Heizkosten und Betriebskosten Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 12/16 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für

    Auszug aus BSG, 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B
    Sie legen jedoch nicht ausreichend dar, dass diesem - wie behauptet - der Rechtssatz aus dem Urteil des BSG vom 13.7.2017 (B 4 AS 12/16 R) entgegensteht.

    Aus der Formulierung "zur Senkung der Kosten" wird jedoch nicht deutlich, welchen genauen Bezug die von den Klägern behauptete Kostensenkungsaufforderung in dem Verfahren B 4 AS 12/16 R hatte, ob es sich also in gleicher Weise wie von den Klägern in dem hier streitigen Verfahren vorgetragen um eine Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener Heizkosten oder - hiervon abweichend - eine Kostensenkungsaufforderung bezüglich der Bruttokaltmiete durch Umzug streitgegenständlich war.

    Sie setzen sich jedoch nicht in der erforderlichen Weise mit der ständigen Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach grundsätzlich nur die Unterkunftskosten für eine tatsächlich bewohnte Wohnung übernommen werden (vgl nur BSG vom 13.7.2017 - B 4 AS 12/16 R - RdNr 17; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 50, RdNr 17) .

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B
    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen kann die Zulassung wegen Abweichung begründen (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Voelzke in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 160 RdNr 119) .

    Weiter muss ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit im jeweiligen Rechtsstreit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufgezeigt werden (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für

    Auszug aus BSG, 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B
    Sie setzen sich jedoch nicht in der erforderlichen Weise mit der ständigen Rechtsprechung des BSG auseinander, wonach grundsätzlich nur die Unterkunftskosten für eine tatsächlich bewohnte Wohnung übernommen werden (vgl nur BSG vom 13.7.2017 - B 4 AS 12/16 R - RdNr 17; BSG vom 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 50, RdNr 17) .
  • SG Altenburg, 05.10.2022 - S 30 AS 1503/21

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für eine

    Durch diese existenzsichernden Leistungen soll der persönliche Lebensbereich "Wohnung" geschützt werden, sodass sich der Leistungsanspruch nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II auf die Sicherung des Grundbedürfnisses Wohnen, also die Unterkunftssicherung bezieht (vgl. BSG, Urt. v. 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R, Rn. 15; BSG, Beschl. v. 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B).
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